Kraftfahrthaftpflicht
Die Versicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist und für Autos, Motorräder, Roller oder Anhänger abgeschlossen werden kann, ist die Kraftfahrthaftpflichtversicherung. Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung ist sozusagen gezwungermassen die beliebteste Versicherung in Deutschland. Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges, der es im Strassenverkehr benutzen will, ist gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für das eingesetzte Fahrzeug abzuschliessen.
Der Halter des Fahrzeuges braucht die Kraftfahrthaftpflichtversicherung schon alleine aus dem Grund, da er ohne diese Haftpflichtversicherung keine elektronische Versicherungsbestätigung bekommt. Diese elektronische Versicherungsbestätigung nennt sich in der Abkürzung „eVB“. Nur mit dieser elektronischen Versicherungsbestätigung kann der Halter das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle zulassen. Ohne diese Zulassung ist die Nutzung des Fahrzeuges im Strassenverkehr verboten. Der Gesetzgeber hat die Kraftfahrthaftpflichtversicherung, zum Schutze der Verkehrsopfer, zur Pflichtversicherung gemacht.
Damit auch alle Halter eines Fahrzeuges eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung bekommen, hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, daß keine Versicherungsgesellschaft eine eingereichte Kraftfahrthaftpflichtversicherung ablehnen darf. Das betrifft aber nur die Kraftfahrthaftpflichtversicherung. Die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung kann die Versicherung immer noch ablehnen, ohne einen Grund zu nennen. Wenn Sie also die Kraftfahrthaftpflichtversicherung oder eine zum Beispiel eine Roller Versicherung nur mit Haftpflichtversicherung abschliessen wollen, haben Sie die freie Auswahl auf dem Versicherungsmarkt.
Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung zahlt bei Ansprüchen der Opfer, sofern sie berechtigt sind. Die Versicherung ist aber auch dazu da, unberechtigte Schadensersatzforderungen abzuwehren. Sollte es zu einem Prozess kommen, übernimmt die Kraftfahrthaftpflichtversicherung die Kosten der Prozessführung und des Anwaltes. Man kann die Kraftfahrthaftpflichtversicherung also auch als eine kleine „Rechtsschutzversicherung“ für den Versicherungsnehmer betrachten.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Europa und für aussereuropäische Gebiete, die zur EU gehören. Sie sollten auf jeden Fall, bei einer Fahrt ins Ausland, Ihre Versicherungsunterlagen, eine internationale Schadensanzeige und die grüne Karte mitnehmen. Die Versicherungsgesellschaften können von einem Versicherten bis zu 5 00 Euro bei einem Schadenfall zurückfordern, wenn er bei dem Unfall grob fahrlässig gehandelt hat. Es gibt aber auch Versicherungen, die diese grobe Fahrlässigkeit aus Ihren Bedingungen gestrichen haben. Hie sollte man also sorgfältig vergleichen, wenn auch eine Haftung von 100 % bei grober Fahrlässigkeit versichert sein soll. Falls es zu einem Unfall kommt und Ihr Unfallgegner flüchtet, sie aber sein Nummernschild notieren konnten, können Sie den Halter des Fahrzeuges beim Zentralruf der Autoversicherer ermitteln lassen. Die Beiträge der Haftpflichtversicherung können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht und somit vom Einkommen abgesetzt werden.
Der Beitrag der Kraftfahrthaftpflichtversicherung richtet sich nach der eigenen Schadensfreiheitsklasse, der Region, in der das Fahrzeug zugelassen wird und natürlich nach dem Fahrzeug selbst. Viele Versicherungsgesellschaften bieten einen günstigeren Tarif, als der Normaltarif, für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes an.
Posted: Mai 18th, 2011 under Allgemein.